2.1 Wir übernehmen es für den Kunden, Banknoten und -münzen (im Folgenden kurz „Altgeld“), die ihre Funktion als gesetzliches Zahlungsmittel verloren haben, bei den jeweils zuständigen Zentralbanken in Euro umzutauschen. Unser Service bieten wir derzeit für folgende Währungen an: ATS, BEF, DM, EEK, IEP, LUF, MTL, NLG, PTE, SKK, SIT, ESP, LVL und CYP.
2.2 Ein Umtausch kann nur soweit erfolgen, als die Zentralbanken von den Zentralbanken noch angenommen und umgetauscht werden. Diesbezüglich gelten die jeweils gesetzlichen Regelungen, auf die wir keinen Einfluss haben. Informationen zur Umtauschmöglichkeit in Bezug auf die jeweiligen Banknoten und –münzen bieten wir unter www.euromoney24.com.
2.3 Auf ausdrücklichen Wunsch übermitteln wird dem Kunden ein Auftragsformular, unsere ABG sowie ein Retourenkuvert, das der Kunde noch zu frankieren hat. Zum Zwecke der Bestellung dieser Unterlagen stellen wir unter www.euromoney24.com eine Bestellmaske und auch ein Telefonhotline zur Verfügung.
2.4 Das Auftragsformular ist vom Kunden auszufüllen und gemeinsam mit dem Altgeld zu retournieren.
2.5 Der Kunde ist berechtigt, uns das Altgeld auch ohne vorherige Kontaktaufnahme in einem eigenen Kuvert zu übermitteln.
2.6 Mit dem Einlangen des Altgeldes unterbreitet uns der Kunde ein Angebot auf Erteilung eines Umtauschauftrages, das wir ausdrücklich oder durch tatsächliche Ausführung annehmen können.
2.7 Das Angebot können wir jedenfalls nur dann annehmen, wenn der Kunde seinen Namen, seine Kontaktdaten, seine Bankdaten und die richtige Summe des übermittelten Altgeldes in leserlicher Form angeführt hat.
2.8 Der Name und die Postadresse sind auch am Kuvert als Absender anzuführen. Wir empfehlen dem Kunden die Übersendung des Altgeldes in einem Wertbrief. Nähere Informationen erhält der Kunde bei der Post.
2.9 Weist das Kuvert Beschädigungen auf oder wurde es nicht fest verschlossen, retournieren wir das Kuvert ohne weitere Bearbeitung.
2.10 Nach der Öffnung des Kuverts dokumentieren wir dessen Einlangen und seinen Inhalt. Soferne der Kunde eine E-Mail-Adresse angegeben hat, verständigen wir den Kunden vom Einlangen des Kuverts; darin liegt noch keine Annahme des Auftrages.
2.11 Ebenso verständigen wir den Kunden, wenn der im Auftragsformular/Begleitschreiben angegebene Betrag im Widerspruch zum tatsächlich übermittelten Altgeld steht. Bestätigt der Kunde diesfalls den Umtauschauftrag, so gilt dieser mit der tatsächlich übermittelten Altgeldsumme als erteilt. Anderenfalls lehnen wir den Umtauschauftrag ab und retournieren das Altgeld.
2.12 Wir sind jederzeit und ohne Nennung von Gründen berechtigt, einen Umtauschauftrag abzulehnen. Das übermittelte Altgeld retournieren wir diesfalls unverzüglich.
2.13 Wir führen den Umtauschauftrag binnen längstens 21 Tagen durch und überweisen die vereinnahmten Euro binnen längstens weiteren 14 Tagen.
2.14 Lehnt eine Zentralbank den Umtausch des Altgeldes ab, so informieren wir den Kunden und retournieren das abgelehnt Altgeld. Zieht die Zentralbank das Altgeld im Zuge des Umtausches ein, insbesondere weil ein Falschgeld vorliegt, so verständigen wir den Kunden davon. Eine darüber hinausgehende Haftung schließen wir für diesen Fall aus.
2.15 Den Umtausch führen wir im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des Kunden in dessen Auftrag durch.